Ein guter Tag für die Demokratie
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat heute über die Klage der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Abschaffung der Stichwahlen bei Kommunalwahlen entschieden.
Zum Urteil erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Das ist ein guter Tag für die Demokratie. Der schwarz-gelbe Plan, mit weniger Demokratie für mehr CDU-Bürgermeister und Landräte zu sorgen, ist von den Verfassungsrichtern gestoppt worden. Wir sind vom Gericht in unserer Überzeugung bestätigt worden und haben den schweren Angriff auf die Demokratie erfolgreich abgewandt.
BürgermeisterInnen und Landräte müssen eine echte Mehrheit der Wähler hinter sich haben.
Minderheitenbürgermeister, die gerade einmal ein Viertel der Wähler überzeugen konnten, wären nach den Plänen von CDU und FDP sonst Alltag geworden. Das aber wäre für die politische Landschaft in NRW verheerend gewesen. Diesem Angriff von CDU und FDP haben die Richter nun den Stempel ‚verfassungswidrig‘ aufgedrückt.“
Hintergrund:
Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl für BürgermeisterInnen und LandrätInnen beschlossen. Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2011 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt. Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.