Epidemiegesetz für Nordrhein-Westfalen heute beschlossen
Heute hat der Landtag mit großer Mehrheit das geänderte Epidemiegesetz beschlossen. Wir haben noch einmal deutlich gemacht: Das Parlament kann beraten und ist handlungsfähig. Die Anregungen der Expertinnen und Experten sind aufgegriffen worden. Alles was verfassungswidrig und ungeeignet ist wurde gestrichen. Wir setzen auf Freiwilligkeit in den Krankenhäusern und nicht auf Zwang, jede Änderung bei den Prüfungen in den Schulen muss durch das Parlament beschlossen werden.
Aber auch vor Ort bleiben Räte und Kreistage handlungsfähig. Mit Mehrheit des Rates können nun dringende Entscheidungen durch den Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.
Zugleich hat der Landtag heute festgestellt, dass eine epidemischen Lage von landesweiter Tragweite besteht und damit die Grundlage für erweiterte Befugnisse der Landesregierung gelegt. Diese Feststellung gilt für zwei Monate und müsste danach nach einen umfassenden Bericht durch die Regierung vom Landtag verlängert werden.