Am 13. September wird auch der Integrationsrat der Stadt Remscheid gewählt
Der Integrationsrat der Stadt Remscheid vertritt die Interessen der Menschen, die in Remscheid leben und nicht die deutsche oder neben der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit haben. Wichtig ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen. Dann können Sie mitentscheiden und die Mitglieder des Integrationsrats wählen. Die Vorsitzende ist Erden Ankay-Nachtwein. Sie beantwortet auch gerne Fragen zur Arbeit des Integrationsrats.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Personen,
- die nicht Deutsche (im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes) sind
- oder neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen
- oder die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Mindestaufenthaltsdauer erfüllt ist.
Was tun Sie, damit Sie wählen können?
Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis.Dieser Antrag muss bis spätestens 01.09.2020 beim Wahlamt der Stadt Remscheid eingehen.
Die Antragsfrist endet also in der nächsten Woche. Darauf weist die Stadt Remscheid hin. Den Antrag bekommen Sie per Link auf der Startseite der Stadt unter www.remscheid.de
Kontakt zur Vorsitzenden des Integrationsrats: