Mieterinnen und Mieter bei Fortdauer der Corona-Krise schützen
Im Frühjahr bei der ersten Welle der Corona-Pandemie gab es einen besonderen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter. Bei vielen Menschen brach das Gehalt weg und es wurde mit der Miete knapp. Das hat sie davor geschützt, auf einmal auf der Straße zu sitzen. Jetzt haben wir die zweite Welle und brauchen wieder mehr Schutz.
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Der derzeitige Teil-Lockdown belastet viele Menschen stark. Das gilt auch für die Einkommenssituation. Rund drei Viertel der betroffenen Haushalte fehlen bis zu 30 Prozent ihres regulären Einkommens.
Wir sehen eine stark gestiegene Anzahl von Wohngeldanträgen. Nach fast einem Jahr Corona-Pandemie sind bei vielen Mieterinnen und Mietern die Rücklagen aufgebraucht. Ein Viertel aller Deutschen hat nach einer Umfrage Zahlungsschwierigkeiten durch die Corona-Krise. Es trifft gerade die Geringverdienenden, die einfach keine Reserven für so schwierige Zeiten bilden konnten.
Insbesondere jetzt im Winter müssen die Menschen die beruhigende Gewissheit haben, dass sie auch in schwierigen Zeiten wenigstens das Dach über ihrem Kopf behalten. Wir brauchen eine Wiederaufnahme des zum 30. Juni 2020 ausgelaufenen Kündigungsmoratoriums, wie es der DGB und der Deutsche Mieterbund fordern.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert, dies zunächst begrenzt bis zum 30. Juni nächsten Jahres wieder gelten zu lassen und – wenn nötig – zu verlängern, bis sich die Situation langfristig deutlich entspannt.