Wurden kostbare Minuten zur Rettung von Amad A. verloren
In seiner Sitzung am Dienstag beschäftigte sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kleve“ (PUA III) mit dem schrecklichen Brandtag (17.09.2018), der zum Tod des zu Unrecht inhaftierten Amad A. führte. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden nun Aussagen von Bediensteten der JVA Kleve, dem Einsatzleiter der Feuerwehr, Polizisten und Brandermittlern, die vor Ort waren, kritisch beleuchtet.
Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Schwerpunkt unserer Arbeit im PUA III ist die Frage, warum Amad A. nicht früher aus der verrußten und brennenden Zelle befreit wurde.
Nach Feststellungen der Staatsanwaltschaft Kleve soll der Brand gegen 19:00 Uhr entstanden, die Öffnung der Zelle allerdings erst gegen 19:23 Uhr erfolgt sein. Ein Bediensteter musste zugeben, dass er den Notruf des Amad A. bereits um 19:19 Uhr entgegengenommen – jedoch nach neun Sekunden weggedrückt hat.
Dabei hatten er, die JVA und der Justizminister gegenüber dem Landtag die Existenz eines solchen Hilferufes über die Gegensprechanlage der Anstalt erst eingeräumt, als Techniker der Hersteller- und Betreiberfirma eine Datenspeicherung präsentierten, die es angeblich gar nicht mehr gab. Zudem schilderte ein weiterer Bediensteter, dass er aufgrund von starkem Rauch die Brandzelle bei einem Kontrollgang schnell und eindeutig identifizieren konnte. Es fragt sich, ob seine Mitteilung über Funk dazu führte, dass der brennende Haftraum unverzüglich aufgesucht wurde.
Daher stellt sich unweigerlich die Frage: Wurden kostbare Minuten zur Rettung des Lebens von Amad A. verloren? Das meinen jedenfalls die Anwälte der Eltern von Amad A. im Beschwerdeverfahren gegen die Einstellung der Ermittlungen.
Der Justizminister hatte schon 2018 dem Landtag gegenüber behauptet, Amad A. habe seinen Haftraum wohl in suizidaler Absicht selbst in Brand gesteckt. Ein eingeschalteter psychiatrischer Gutachter hat an dieser These fachliche Zweifel angemeldet. Die politische Schutzbehauptung des Justizministers ist in der PUA-Sitzung nun weiter ins Straucheln geraten: Aus Akten und Zeugenaussagen lässt sich nicht nur der Notruf von Amad A. nachweisen, es ergeben sich auch verzweifelte Hilferufe und das Laufenlassen von Wasser. Das durch Zeugenaussagen dokumentierte Verhalten des zu Unrecht Inhaftierten beim Abendessen kurze Zeit vor Brandbeginn passt nicht zur Selbstmordthese. Einer Polizistin schilderten JVA-Bedienstete am Brandabend Herrn Amad A. nicht als ‚suizidal auffällig‘.
In der nächsten Sitzung am 02.02.2021 werden diese Fragen mit verschiedenen Brand-Sachverständigen erörtert, zumal eine versehentliche Inbrandsetzung immer noch nicht ausgeschlossen erscheint. Dabei muss es um die genauen Zeitabläufe zwischen Brandausbruch, Realisierung durch Bedienstete und Befreiung des unschuldig einsitzenden Amad A. gehen.
Unser Ziel ist es, die Beweisaufnahme im PUA III bis zur Jahresmitte abzuschließen. Auch die zuständigen Minister Reul und Biesenbach werden sich bis dahin noch unseren kritischen Fragen stellen müssen. Ein umfassender Bericht soll zum Jahresende vorliegen. Darin werden wir Fehlerketten aufdecken, Verantwortliche benennen und Konsequenzen sowie Lehren aus dem tragischen Fall ziehen.“