SPD-Ostergruß für die Kinderschutzambulanz Bergisch Land
Am vergangenen Donnerstag besuchte ich die Ärztliche Kinderschutzambulanz Bergisch Land e.V., um mich mit dem Vorsitzenden Dr. Thomas Schliermann und der Leiterin Birgit Köppe-Gaisendrees über die Arbeit der Kinderschutzambulanz auszutauschen. Mit im Gepäck hatte ich dabei einen Schokoladen-Ostergruß der Remscheider SPD für die Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderschutzambulanz.
Foto: Büro Sven Wolf
Aus dem sehr angenehmen und produktiven Gespräch mit Frau Köppe-Gaisendrees und Herrn Dr. Schliermann nehme ich viele wertvolle Anregungen mit nach Düsseldorf. Zu erfahren, mit welchen traurigen Schicksalen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderschutzambulanz täglich beschäftigen, erschüttert mich immer wieder. Mein Wunsch wäre natürlich, dass es durch effektive Präventionsmaßnahmen und Frühwarnsysteme erst gar nicht zu solchen Fällen kommt. Da die Realität leider anders aussieht, bin ich sehr dankbar für die wichtige Arbeit der Kinderschutzambulanz. Sie kümmern sich um die Kinder, die unser aller Schutz am meisten verdient hätten, zu Hause aber Opfer von Gewalt und Missbrauch wurden.
Die Basis der Arbeit der Kinderschutzambulanz bilden dabei ein ganzheitlicher Ansatz und die enge Kooperation mit verschiedenen Abteilungen des Sana-Klinikums Remscheid. „Wir arbeiten in enger Kooperation mit der Kinderklinik, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Frauenklinik und dem Sozialpädiatrischen Zentrum. Die Anfragen erreichen uns über die Jugendämter und Familiengerichte. Gerade in Fällen von körperlicher Gewalt spielt die Beweissicherung eine zentrale Rolle, damit überhaupt eine Chance besteht, dass die Kinder zu ihrem Recht kommen.“, so Thomas Schliermann.
Gerade in diesem Punkt sieht Birgit Köppe-Gaisendrees dringenden politischen Handlungsbedarf: „Es ist teilweise schon frustrierend, was Entscheidungen an den Familiengerichten betrifft. Mir ist natürlich bewusst, dass der Schutz der Familie ein sehr wichtiges Grundrecht ist. Oft hat dies aber zur Folge, dass die Richterinnen und Richter für einen Verbleib in den Familien urteilen, obwohl aus unserer Sicht in manchen Fällen der Schutz des Kindes zunächst einmal durch eine Inobhutnahme besser und sicherer für das Kind gewesen wäre.“, sagte Birgit Köppe-Gaisendress.
Leider fehle an dieser Stelle ein entsprechendes Gegengewicht in Form expliziter Kinderrechte im Grundgesetz. Was lange Zeit als Orchideenthema behandelt wurde, gewinnt – auch durch die Missbrauchsfälle von Lüdge – zunehmend an praktischer Bedeutung. Wir brauchen endlich ein Gegengewicht zum Recht der Eltern, dass es den Richterinnen und Richtern erlaubt, in solchen Fällen stärker für das Wohl der Kinder zu urteilen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist aber auch die Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen, um die Richter und Staatsanwälte gezielt für das Thema zu sensibilisieren.