Schwaches Brandgutachten der Staatsanwaltschaft lässt weiter Fragen offen
Wir danken dem engagierten Opferschutz für seine Bemühungen um die Familie. Der erste Kontakt des Vaters mit dem Ermittlungsbeamten des Polizeipräsidiums Krefeld, bei dem er kurz nach der Todesnachricht fast wie ein Verdächtiger behandelt wurde, bleibt problematisch.
In der gestrigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kleve“ (PUA III) wurden drei medizinische Sachverständige sowie die polizeilichen Opferschutzbeauftragen der Kreispolizeibehörde Kleve und des Polizeipräsidiums Krefeld gehört.
Erneut wurde das erste Brandgutachten der Staatsanwaltschaft Kleve vom 26. Oktober 2018 besprochen. Die Kritik hieran wurde durch die Aussagen des Obduzenten des Brand-Leichnams und der beiden Rechtsmediziner bestätigt. Erst nach Berichterstattung in den Medien wurden grobe Unstimmigkeiten durch zwei Nachgutachten bis Januar 2019 nachgebessert.
Dazu erklärt Sven Wolf, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW im PUA III:
„Insbesondere das Erstgutachten des Brandsachverständigen der Staatsanwaltschaft Kleve wies deutliche Schwächen auf. Im Sinne der rechtstaatlichen Notwendigkeit des ‚Checks and Balances‘ unserer Demokratie muss deswegen der gesamte Brandverlauf kritisch hinterfragt werden.
Auch die ständige Wiederholung aus interessierten Kreisen macht es nicht richtig, dass wir die Vollzugsbediensteten der JVA Kleve in die Öffentlichkeit zerren wollen. Bei jeder Befragung haben wir deren mutigen Einsatz am Brandtag gelobt. Es bleibt bemerkenswert, dass bei der versuchten Rettung von Amad A. die Bediensteten ihre eigene Gesundheit und ihr eigenes Leben riskierten.“
Bei der gestrigen Vernehmung der Opferschutzbeauftragten fiel außerdem auf: Der Vater von Amad A. hat am 04. Oktober 2018 durch die sozialen Medien vom Tod seines Sohnes erfahren. Die beiden befragten Opferschutzbeauftragten machten klar, dass die Familie sehr unter dem Tod des Amad A. litt. Problematisch erscheint daher, dass Ermittlungsbeamte der Polizei in Krefeld den Vater unmittelbar nach der Mitteilung über den Brandtod seines Sohnes kleinteilig zu seiner Identität und zu psychischen Problemen seines Sohnes befragten. Diese Befragung gipfelte schließlich darin, dass man ihn am Tag der Todesnachricht seines Sohnes fragte, ob dieser Drogen nahm.
Hierzu kommentiert Sven Wolf:
„Wir danken dem engagierten Opferschutz für seine Bemühungen um die Familie. Der erste Kontakt des Vaters mit dem Ermittlungsbeamten des Polizeipräsidiums Krefeld, bei dem er kurz nach der Todesnachricht fast wie ein Verdächtiger behandelt wurde, bleibt problematisch.“