Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mittelpunkt unserer heutigen Debatte steht die Ausgestaltung der Justiz in unserem Land. Wir reden heute über die dritte Gewalt in unserem Staat. Wir berühren dabei Fragen des Staatsrechts und auch des Rechtsstaatsprinzips. Ich glaube, wir alle sollten deswegen gemeinsam eine sehr sachliche Debatte führen. Der vorliegende Gesetzentwurf der […]
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Mittelpunkt unserer heutigen Debatte steht die Ausgestaltung der Justiz in unserem Land. Wir reden heute über die dritte Gewalt in unserem Staat. Wir berühren dabei Fragen des Staatsrechts und auch des Rechtsstaatsprinzips. Ich glaube, wir alle sollten deswegen gemeinsam eine sehr sachliche Debatte führen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung bietet dazu eine sehr gute Grundlage. Bereits die Erarbeitung des Gesetzes hat ein sehr hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gezeigt, von den ersten Eckpunkten bis zum Referentenentwurf, in die bereits viele Verbände eingebunden waren. Alle Beteiligte haben dieses sehr gut moderierte Verfahren ausdrücklich gelobt; das will ich an dieser Stelle wiederholen. Aber auch die – ich will es so ausdrücken – fachlich anspruchsvolle Debatte, die wir im Rechtsausschuss hierzu geführt haben, war, glaube ich, ein Zeichen dafür, dass wir hier gemeinsam behutsam diese Aussprache führen wollen. Wir haben beim Diskurs sozusagen mit dem Florett gefochten und nicht mit dem Säbel, Herr Kollege Wedel. Ich glaube, die zahlreichen Sachverständigen – darunter waren sehr renommierte Namen – haben ihren Beitrag dazu geleistet.
Worum geht es? – Es geht um mehr Mitbestimmung, es geht um mehr Demokratie, und es geht um mehr Eigenverantwortung für die Justiz in unserem Land – aber ohne dass wir, dass die Politik die Justiz dabei alleine lassen. Wir stehen auch künftig an der Seite der Richterinnen und Richter. Wir machen den Rücken für politische Debatten breit. Wir machen den Rücken breit und wehren uns gegenüber dem politischen Klein-Klein. Damit schützen wir die Unabhängigkeit der Justiz. Wir wahren und stärken damit den Kern der dritten Gewalt. Aber was haben wir Bürgerinnen und Bürger davon? – Wir verlassen uns auf die Gerichte. Wir wollen einen effektiven Rechtsschutz. Dazu bedarf es motivierter und auch hochqualifizierter Juristinnen und Juristen. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dazu bei. Zentrale Themen waren die Fragen der Mitbestimmung, der Ausgestaltung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch unterhälftige Teilzeit, wenn die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen es nötig macht.
Unstrittig war, dass mehr Mitbestimmung auch im richterlichen Bereich mehr als überfällig war, wie es der ehemalige OLG-Präsident Johannes Riedel formulierte, etwa bei der Einstellung oder auch bei der Frage der Beförderung von Richterinnen und Richtern. Unterschiede gab es bei den Fragen: Welches Gremium soll denn eigentlich entscheiden? Braucht es eine qualifizierte Mehrheit, wenn gemeinsame Angelegenheiten beraten werden, um eben kleineren Berufsgruppen in der Justiz eine Mitsprache auf Augenhöhe zu sichern?
Ich will zwei weitere Fragen nur ganz kurz nennen. Ich glaube, die Zeit reicht auch nicht, um da in die Tiefe einzusteigen. Welche Fragen sind überhaupt gemeinsame Angelegenheiten? Oder: Wann ist der Kern der richterlichen Unabhängigkeit so weit berührt, dass auch nur die Richterschaft alleine mitberaten darf? Ich will aber im Ergebnis noch einmal daran erinnern, dass in unserer Demokratie besondere Mehrheiten nur in ganz wenigen Fällen vorgesehen sind, etwa dann, wenn wir hier gemeinsam im Plenum unsere Landesverfassung ändern wollen. Ich will mal ein weiteres Argument – das ist eher ein praktisches – aufgreifen. Jedes Gericht ist ein Team. Gleich, ob als Wachtmeister, Richter oder Justizbeschäftigter: Am Ende müssen und sollen alle zusammenarbeiten. Prof. Grigoleit beschrieb das mit dem Gedanken des Zusammenraufens. Frau Prof. Schmidt-Räntsch zeichnete dieses Bild der großen Familie, auch wenn sie mahnte: Am Ende wird trotzdem gezählt, Familie hin oder her. –Beide haben sich auch ausdrücklich dafür ausgesprochen, es bei der vorliegenden Regelung zu belassen.
Ich hoffe, dass es im Kern nur in ganz wenigen Fällen überhaupt mal zum Streit kommt und Mehrheitsentscheidungen herbeigeführt werden müssen. Es gibt noch ganz viele Neuerungen, die ich hier gerne ausführen würde. Ich will nur ganz kurz die Fortbildungspflicht für Richter oder die Beteiligung der Rechtsanwaltschaft an den Disziplinargerichten erwähnen. Sie sehen, es gibt ganz viele Neuerungen. Daher haben wir im gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angeregt, dass uns im Parlament im Jahr 2019 ein Erfahrungsbericht über diese Punkte vorgelegt wird. Heute können wir nach fast 50 Jahren eine grundsätzliche Neuerung im Berufsrecht der Richter und Staatsanwälte auf den Weg bringen. Die SPD-Fraktion ist dazu gerne bereit. – Vielen Dank.