Rede: Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Justizbeschäftigte umsetzen!
Es geht um die Eingruppierung von Justizbeschäftigten in den Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften – diejenigen in der Justiz, die den Laden am Laufen halten. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Die Gegebenheiten für eine höhere Eingruppierung sind gegeben. Wir haben einen Antrag gestellt, den Anträgen auf Höhergruppierung auch stattzugeben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Im Bundestagswahlkampf standen zwei Begriffe im Mittelpunkt in der gesamten Diskussion, nämlich „Respekt“ und „Wertschätzung“. Wir als SPD-Fraktion sind der Meinung, dass wir diese beiden Begriffe auch weiterhin in den Mittelpunkt der Diskussionen stellen sollten. Wie geht das? Durch gute Arbeitsbedingungen. Die haben nämlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land verdient.
Wir wollen heute einen Blick auf die Beschäftigten in der Justiz werfen. Ich will das jetzt auch ausführlich vortragen, weil der zuständige Minister gar nicht hier ist. 2.700 Stellen, Herr Lienenkämper, sind in der Justiz unbesetzt. Wir haben im Rechtsausschuss schon sehr intensiv diskutiert: Wie können wir das denn ändern? Wie begeistern wir junge Menschen dafür, sich künftig in den Dienst der Justiz zu stellen?
Herr Minister Biesenbach hat dazu eine bunte Plakataktion vorgestellt. Ja, das kann man durchaus machen. Aber noch besser ist es, wenn wir über Respekt, Wertschätzung und gute Arbeitsbedingungen reden und handeln. Das können wir heute gemeinsam mit einem relativ einfachen Beschluss machen.
Der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft deutscher Länder enthält zur Eingruppierung eine Regelung, die es, weil sie etwas unklar formuliert war, notwendig gemacht hat, dass sich das Bundesarbeitsgericht damit beschäftigt und diese Regelung konkretisiert.
Im vorliegenden Fall ging es um die Eingruppierung von Justizbeschäftigten in den Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ich will das einmal für die Kolleginnen und Kollegen übersetzen: Das sind diejenigen in der Justiz, die den Laden am Laufen halten. – Es gibt Kollegen, die sagen: Das ist der Maschinenraum der Justiz. – Das sind also diejenigen, die dafür sorgen, dass unendlich viele Akten jeden Tag vernünftig bearbeitet werden können.
Einige Arbeitgeber haben diese Einzeltätigkeiten auch jeweils als einzelnen Arbeitsvorgang angesehen und haben dann die Gesamtvergütung in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert, auch wenn einzelne Tätigkeiten komplexer waren und damit auch eine höhere Bewertung zugrunde lag.
Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt: Nein, man muss das Ganze in einem Zusammenhang sehen. Das ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang. Daher spielt es auch keine Rolle, wie viel Prozent diese Einzeltätigkeit, die vielleicht höher bewertet ist, ausmacht. Es ist ein Gesamtzusammenhang. – Das Gericht kommt dann zu dem Ergebnis: Die Eingruppierung muss eigentlich in die Entgeltgruppe 9a erfolgen.
Inzwischen haben ganz viele Beschäftigte in der Justiz gesagt, dass sie diese Höhergruppierung bekommen möchten. Mittlerweile liegen aus diesen Bereichen 3.700 Anträge auf eine Höhergruppierung vor.
Jetzt könnten Sie natürlich fragen: Was macht das denn aus? Wie groß ist der Unterschied zwischen der Entgeltgruppe 6 und der Entgeltgruppe 9a? – Wenn Sie in die Tabellen schauen, werden Sie feststellen – zur Vereinfachung nehme ich die Stufe 1 –: Der Unterschied beträgt 399,74 Euro.
Das sind also rund 400 Euro mehr für Wertschätzung und Anerkennung.
Herr Minister Lienenkämper und Herr Minister Biesenbach, setzen Sie das Urteil um. Geben Sie den Anträgen, die jetzt auf dem Tisch liegen, statt. Machen Sie sich in den letzten Tagen Ihrer Amtszeit einmal bei Ihrer Belegschaft beliebt. Das ist heute relativ einfach möglich, indem Sie diesem Antrag zustimmen. Zeigen Sie damit, dass der öffentliche Dienst und auch die Justiz in Nordrhein-Westfalen ein guter und fairer Arbeitgeber ist.
Ein zweiter Aspekt kommt hinzu. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder war über diese Entscheidung natürlich nicht erfreut und hat jetzt das Land Berlin gedrängt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben. Da würde ich gerne an die Landesregierung appellieren: Drängen Sie bei Ihren Kolleginnen und Kollegen darauf, diese Beschwerde wieder zurückzunehmen.
Und wenn Sie als Tarifgemeinschaft deutscher Länder der Meinung sind, das sei in diesem Tarifvertrag ungenau formuliert, dann nutzen Sie doch die laufenden Tarifverhandlungen im Gespräch mit den Gewerkschaften. Verhandeln Sie mit den Gewerkschaften über eine neue Formulierung. Aber sprechen Sie nicht über die Ausschöpfung des Rechtswegs.
Lassen Sie uns heute ein Zeichen setzen. Gute Arbeit erfordert guten Lohn. Die Beschäftigten verdienen Anerkennung und Respekt. Dafür können wir heute sorgen. Stimmen Sie deswegen bitte unserem Antrag zu. – Herzlichen Dank.