Entwurf der Landesregierung ist nicht tragbar – NRW braucht ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz
Heute berät der Landtag den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierungskoalition für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz. Wir haben frühzeitig unseren eigenen Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht. Bei unserem Gesetzentwurf steht im Mittelpunkt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.
Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Entwurf der Landesregierung für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz ist nicht tragbar. Der Vorstoß ist vom Geist geprägt, dass eine Versammlung erstmal etwas schlechtes sei. Denn der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass die Landesregierung Versammlungen eher verhindern als schützen will.
So sollen zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungsrecht in NRW künftig strafrechtlich geahndet werden, die in anderen Bundesländern lediglich Ordnungswidrigkeiten sind. Wenn Menschen sich nicht rechtzeitig von einer Versammlung entfernen oder etwas falsch anmelden, soll das ein Straftatbestand werden. Eine objektive Notwendigkeit, in diesen und anderen Fällen gleich das Strafrecht heranzuziehen, besteht nicht. Allein an diesem Beispiel zeigt sich, warum wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist bereits eine angepasste Fassung. Die Diskussion um ein landeseigenes Versammlungsgesetz prägt die innenpolitische Debatte seit Monaten. Ein erster Vorschlag der Landesregierung enthielt allerdings sehr restriktive Regelungen und war deshalb in der Öffentlichkeit auf harsche Kritik gestoßen.
Beim Entwurf, der nun zur Debatte steht, ist die schwarz-gelbe Koalition teilweise auf Kritik eingegangen und hat Änderungen vorgenommen. Dennoch engt dieser Entwurf die Versammlungsfreiheit viel zu stark ein. Zudem gibt es auch im überarbeiteten Entwurf keine Verbesserungen bei den restriktiven Vorgaben für die behördlichen Ablehnungsrechte von Versammlungen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor keine zufriedenstellende Klarstellung bei der Frage, welche Handlungen unter das Störungsverbot einer Versammlung fallen.
Die SPD-Fraktion hat bereits im November 2020 einen Entwurf für ein freiheitliches und modernes Versammlungsfreiheitsgesetz für NRW vorgelegt. Denn grundsätzlich besteht Einigkeit, dass eine eigenständige landesgesetzliche Regelung notwendig ist. Denn das in Nordrhein-Westfalen geltende Versammlungsgesetz des Bundes ist in vielen Bereichen überholt.
Bei unserem Gesetzentwurf steht im Mittelpunkt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Von CDU und besonders der FDP wünschen wir uns morgen mehr Mut für ein starkes Bekenntnis zu diesem wichtigen Freiheitsgrundrecht.“