Sven Wolf: „Mauschelei statt Bestenauslese“
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in einer Aktuellen Stunde darüber diskutiert, ob und wie weit der Vorwurf der Manipulation und politischen Einflussnahme auf die Besetzung des OVG-Präsidentenamtes bis in die Staatskanzlei reicht.
Foto: Thomas Wunsch
Anlass dafür war eine neue Wendung in der Causa, nachdem am Mittwoch in der Fragestunde des Landtags erstmalig bekannt geworden war, dass auch der Minister und Chef der Staatskanzlei (MCdS), Nathanael Liminski, Gespräche mit einzelnen Bewerber*innen in dem Verfahren geführt hat. In der Aktuellen Stunde musste der MCdS heute sogar einräumen, dass es gleich mehrere Gespräche mit zweien der Bewerber*innen gegeben hat. Und auch Justizminister Limbach musste eine erneute Pirouette vollziehen: Anders als noch in der Fragestunde behauptet, kann der Minister nun nicht mehr nachvollziehen, ob sein Gespräch mit einem der Bewerber*innen am 12. oder am 20. September stattgefunden hat. Hierzu erklärt Sven Wolf für die SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Justizministerium und Staatskanzlei versuchen sich durch die wiederholte Behauptung aus der Affäre zu ziehen, dass Vorstellungsgespräche bei der Besetzung von hochkarätigen Ämtern in der Justiz ein völlig normaler Vorgang seien. Das ist falsch. In der Justiz wird rein nach Aktenlage entschieden und nicht nach politischem Gutdünken. Insofern können die Gespräche, die sowohl MCdS Liminiski als auch Justizminister Limbach im Vorfeld der Entscheidung mit ausgewählten Bewerber*innen geführt haben, nicht anders als Versuch der politischen Einflussnahme gedeutet werden. Allein der Schein, der dadurch entstanden ist, bedeutet einen schweren Schaden für die Justiz, den beide Minister zu verantworten haben. Dass sich die Staatskanzlei mit diesem Vorgehen auch noch in die Belange des Justizministeriums eingemischt hat, ist alles andere als normal und setzt dem ganzen noch die Krone auf. Selbst wenn es sich hier um eine Aufgabe der Regierungskoordination gehandelt haben soll: Wie konnte diese zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Kabinettvorlage noch gar nicht geschrieben war und die sogenannten Überbeurteilungen noch gar nicht vorlagen? Und warum werden dann nur Gespräche mit einzelnen und nicht mit allen Bewerber*innen geführt? Von einer Gleichbehandlung in dem Verfahren kann daher auch nicht die Rede sein. Das war Mauschelei statt Bestenauslese.
Darüber hinaus blieben heute weitere Fragen einmal mehr offen: Was war der genaue Inhalte der Gespräche des MCdS mit den zwei Bewerber*innen? Mit welcher Erwartungshaltung sind die beiden Bewerber*innen in die Gespräche gegangen? Was wurde in den Gesprächen verabredet, das Anlass dazu gab, sich ein weiteres Mal zu treffen? Alles das sind Fragen, die sich seit heute zusätzlich stellen. Nur eins ist klar: Justizminister Limbach hat die Gratwanderung zwischen zweiter und dritter Gewalt, die seine ureigenste Aufgabe ist, nicht hinbekommen. Deshalb muss er von diesem Amt zurücktreten.“