Sicherheit der Bevölkerung muss Priorität haben
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Wolf:
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-
Landtagsfraktion, Sven Wolf:
„Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert binnen zwei Jahren eine klare rechtliche Regelung für die künftige Sicherungsverwahrung zu schaffen. Das ist gut so. Nordrhein-Westfalen wird seinen Beitrag zu dieser Regelung leisten. Auch nach der Entscheidung in Karlsruhe gibt es allerdings keinen Automatismus für die Freilassung von besonders gefährlichen Straftätern. Jeder Einzelfall werde von Gerichten entschieden. Ich gehe davon aus, dass dabei die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität hat.“
In der Presse
WDR – Grundsatzurteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung