Nutzung von Tablet-PC künftig im Plenarsaal erlaubt
Mobile Computer dürfen künftig von den Abgeordneten und den Mitgliedern der Landesregierung während der Plenarsitzungen des Landtags Nordrhein-Westfalen genutzt werden. Dabei ist die Nutzung auf sogenannte Tablet-PC beschränkt, die geräuschlos ohne Lüfter oder mechanische Tastatur laufen und keinen aufklappbaren Bildschirm haben.
Auf diesen Vorschlag des Landtagspräsidiums hat sich der Ältestenrat in seiner heutigen Sitzung verständigt. Mit den genannten Vorgaben übernimmt der Landtag die im Deutschen Bundestag seit einigen Monaten geltenden Festlegungen und lässt von der Plenarsitzung am 18. Mai 2011 an den Betrieb entsprechender Geräte zu. Der Zugang zum Internet erfolgt durch Aktivierung des bereits im Plenarsaal installierten WLAN. Tablet-PC gehören nicht zur Amtsausstattung der Abgeordneten und sind deshalb privat zu bezahlen. Das Telefonieren mit mobilen Telefonen während der Plenarsitzungen bleibt weiter untersagt.
Herausgeber: Der Präsident des Landtags
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