Änderung des Nachbarrechtsgesetzes schafft Klarheit – Wertvoller Beitrag zum Klimaschutz
In NRW sieht das Nachbarrecht momentan keine Möglichkeit vor, Wärmedämmungen an Bauten anzubringen, die mit der Grundstücksgrenze abschließen. Daher hat die SPD zusammen mit den Grünen einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der gestern vom Landtag beschlossen worden ist.
„Die SPD setzt sich mit ihrem Vorstoß für eine sinnvolle Überarbeitung der Vorschriften zur Grenzwand ein. Wärmedämmungen sollen auch dann in angemessenem Zustand zulässig sein, wenn sie bei ihrer Anbringung auf das angrenzende Grundstück hinüber ragen“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD, Sven Wolf.
Dem Nachbarn wird dabei die Pflicht auferlegt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingriff in sein Eigentumsrecht zu dulden: Die Wärmedämmung muss zur Steigerung der Energieeffizienz führen und in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Zudem hat der Bauherr gegenüber dem Nachbarn eine Entschädigungspflicht, d.h. der Nachbar erhält für den Eingriff in sein Eigentum einen finanziellen Ausgleich. Auch darf sein Grundstück keine Nutzungsbeeinträchtigung erfahren. Des Weiteren muss er über das Bauvorhaben rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Möchte der Nachbar selbst zulässigerweise an seiner Grenzwand anbauen, so kann er die Beseitigung der Wärmedämmung verlangen.
Sven Wolf: „Mithilfe dieses Gesetzentwurfes ist ein weiterer sinnvoller Schritt für den Klimaschutz gelungen.“