Verfassungsgericht gibt Remscheid Recht und kippt schwarz-gelbes Gesetz
„Wie zu erwarten, hat das Verfassungsgericht heute der Klage der 91 Städte und Gemeinden entsprochen. Damit ist schon wieder ein Gesetz der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert“, kommentierte Sven Wolf die heute bekannt gegebene Entscheidung.
„Wir brauchen eine faire und verlässliche Regelung. Der Weg der rot-grünen Landesregierung war es immer, im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden Gesetze auszuarbeiten. Das hat sich als tragfähig erwiesen. Man kann eben nicht über die Köpfe der Städte hinweg und auf ihre Kosten Landespolitik betreiben wie die alte CDU/FDP-Regierung. Das hat sich nun wiederum deutlich gezeigt.“, so Wolf. „Ich bin zuversichtlich, dass es der rot-grünen Landesregierung auch diesmal gelingt, eine einvernehmliche Lösung mit den Kommunen zu finden.“
In weiser Voraussicht auf die anstehende Entscheidung des Gerichts habe die rot-grüne Landesregierung eine ursprüngliche Rückforderung gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro bereits ausgesetzt, fügte Wolf hinzu.
Weiterführende Informationen
- Beitrag der Städte zum Solidarpakt muss neu berechnet werden – derWesten.de
- Richter kippen NRW-Gesetz zu Einheitslasten – Sueddeutsche.de
- Kommunalminister Jäger: Wir werden Einheitslasten fair abrechnen! – Verfassungsgerichtshof Münster kippt Gesetz der schwarz-gelben Vorgängerregierung – Ministerium für Inneres und Kommunales
Frank Baranowski: „CDU und FDP erleiden Schiffbruch vor dem Verfassungsgericht“
„Erneut scheiterte ein Gesetz der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Regierung Rüttgers wollte auch bei der Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit die Städte und Gemeinden in NRW ein weiteres Mal über den Tisch ziehen. Es ist sehr gut, dass dieser Griff in die Kassen der Kommunen durch die höchsten Richter des Landes gestoppt wurde.“ Der Vorsitzende der SPD-Kommunalen in NRW (SGK), Gelsenkirchens OB Frank Baranowski, ist erfreut über das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) in Münster.
91 Städte und Gemeinden hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) eingereicht und bekamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht. Das Gesetz war noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP) im Jahr 2010 auf den Weg gebracht worden und ist für Baranowski „ein erneuter Beleg der Kommunalfeindlichkeit von CDU und FDP.“
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams aus: „Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel vorenthalten werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen.“
CDU und FDP wollten die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Vollendung „wegrechnen“, um so etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen zu entgehen. Obwohl damals bereits alle Experten vor diesem „Rechentrick“ gewarnt hatten, setzten CDU und FDP das Gesetz gegen die Stimmen der Opposition durch.
„Die rot-grüne Landesregierung hatte vorgesorgt: Im Nachtragshaushalt 2010 war eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet worden. Diese finanzielle Vorsorge hatte die CDU nachdem sie wieder in der Opposition war, durch ihre Klage gegen den Nachtragshaushalt zu Fall gebracht“, erinnert Baranowski.
Für ihn zeigt diese Strategie auch die Doppelzüngigkeit von CDU und FDP, wenn sie über die Verschuldung des Landes schwadronierten: „CDU und FDP legen zuerst die Brände und hindern dann noch die Feuerwehr am Löschen“, beschreibt Baranowski die Politik von CDU und FDP in dieser Frage.
„Ich gehe davon aus, dass Auswirkungen des Urteils von der neuen Landesregierung umgesetzt werden müssen. Eine Überforderung der Kommunen dürfte jetzt aber ausgeschlossen sein“, so Baranowski abschließend.