„Mittendrin klappt die Kooperation bei der Kriminalitätsbekämpfung besser“
Vor einigen Wochen erreichte mich eine Einladung der AsJ Düsseldorf zu einer Tagesfahrt nach Maastricht. Spontan kam ich auf die Idee, einige Jurastudentinnen und Jurastudenten aus meinem Wahlkreis einzuladen mitzufahren. Am Mittwoch ging es dann über die niederländische Grenze, um mehr zur Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden, Belgien und Deutschland bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung zu erfahren.
Mit der AsJ zu Besuch beim Bureau für Euregionale Zusammenarbeit (BES)
Mittendrin sei man in Limburg, so startete Staatsanwalt Johannes Mocken seinen Vortrag, der als Verbindungsstaatsanwalt seit Dezember 2011 im Dreiländereck seinen Teil dazu beiträgt, dass man bei der Kriminalitätsbekämpfung an einem Strang zieht und sich gegenseitig Rechtshilfe leistet. Nicht nur bei der Kennzeichen- und Wohnortüberprüfung, sondern auch bei den organisierten Grenzgebietstaten wie Wohnungseinbrüchen, Drogenschmuggel, Bandenkriminalität und Menschenhandel arbeiten die Staatsanwaltschaften und Ermittlungseinheiten der Länder über das BES in Maastricht zusammen.
Wenn die organisierten Banden eine flexible Logistik haben – in einem Land Straftaten begehen, im zweiten Land wohnen und im dritten Land die Beute unterbringen -, dann müsse auch die Kriminalitätsbekämpfung schnell und flexibel sein, erklärte Mocken. Dazu brauche man einfach eine gemeinsame Kriminalitätsanalyse und Lageeinschätzung, gemeinsame Entscheidungen und gemeinsame Joint Hit Teams, die auf vertraglicher Grundlage den Einsatz unterschiedlicher Polizisten aus EU-Ländern regelt. Dank moderner Technik inzwischen nicht mehr zwingend von einem gemeinsamen Büro aus.
Trotz Europäischer Union immer noch verschiedene Rechtssysteme
Wie verschieden die Rechtssysteme arbeiteten und wie unterschiedlich die Herangehensweisen bei der Ermittlung seien, erläuterte Mocken unserer Gruppe von 34 sozialdemokratischen Juristinnen, Juristen und Jurastudentinnen und -studenten. In den Niederlanden steht etwa das Opportunitätsprinzip bei der Aufnahme von Ermittlungen oben an. In jedem Einzelfall wird geprüft, ob ermittelt werden sollte oder nicht. Die freien Kapazitäten nutzen niederländische Staatsanwälte, um sich vertieft auch in die Ermittlungen der Fälle einzubringen. Im Deutschen und Belgischen System führt das Legalitätsprinzip dazu, dass zunächst immer Ermittlungen eingeleitet werden und erst später ggf. wieder eingestellt werden können.
Einen großen Vorteil in der täglichen Arbeit nutzt man, wenn die belgischen und niederländischen Kolleginnen und Kollegen einem gleich gegenüber sitzen, alle im jeweiligen landeseigenen Intranet schnell recherchieren und auf dem kurzen Weg Informationen austauschen können. Seine Sprachkenntnisse im Niederländischen seien sehr hilfreich, auch wenn das lokale Limburgisch eher einem rheinischen Dialekt ähnele, aber den kenne er sowieso von Kindheit an, berichtete Mocken schmunzelnd.
Bei sommerlichen Temperaturen in die Maastrichter Altstadt
Nach dem Vortrag ging es dann in sengender Hitze mit kulturbewanderten Stadtführern als kundiger Führung durch die Maastrichter Altstadt. Unser Rundgang schlängelte sich durch die engen Gassen der beschaulichen Altstadt und wurde immer wieder vom Innehalten vor historischen Bauwerken wie Grabkirchen, unzähligen Klöstern und Mühlen unterbrochen. Einige Höhepunkte waren sicherlich die Sankt-Servatius-Basilika und Sankt-Johannis-Kirche und der Liebfrauenplatz.
Ein Rätsel ließ sich erst später lösen
Trotz gemeinsamer Anstrengung konnten wir nur schwer einen Sinn in die Bodeninschrift im Gerichtsgebäude bringen. Sie lautete „Si parva licet componere magnis.“ Der Satz stammt aus Vergils „Georgica“ und bedeutete nach gängiger Übersetzung: „Wenn man Kleines mit Großem vergleichen darf“ In der Antike ein geflügeltes Wort, das aus Vergils Lehrgedicht über Bienen entstammt, im Ursprung aber wohl bereits auf Herodot zurückzuführen ist. Eine gelungene Inschrift in der Eingangshalle eines Gerichts, in der uns zahlreiche Anwälte in ihren Roben begegneten und auf ihre Mandanten warteten. Ein bescheidenes Sinnbild für die Arbeit eines Gerichts, das zum Teil im Kleinen wirkt, aber dessen Handlungen von größerer Auswirkung für den Rechtsfrieden sein können.
Weitere Informationen:
Internetseite des EMROD und BES.
Internetseite von Maastricht.