NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke
Das Justizministerium hat heute mitgeteilt, dass Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen wird, um die Bundesregierung zum Handeln gegen die sogenannte „Abmahnabzocke“ zu zwingen. „Gut, dass NRW da weiterhin Druck macht. Auf Bundesebene wird das Thema nicht ernst genug genommen.“, so Sven Wolf.
Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der „Abmahnabzocke“ kurzfristig zu lösen. Zuletzt kündigte sie sogar einen Gesetzentwurf an, der am 6. Februar im Kabinett hätte beschlossen werden sollen. Auch die fünfte Ankündigung blieb ohne Ergebnis. Das Bundeskabinett hat sich am 6. Februar überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begründung für die erneute Verschiebung nannte die Bundesjustizministerin nicht. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat daher auf Vorschlag von Justizminister Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März einen Entschließungsantrag einzubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzudämmen.
Die heutige Pressemeldung von Justizminister Thomas Kutschaty