NRW stärkt die kommunale Demokratie
Ab 2020: Remscheid wählt Rat und OB wieder gemeinsam.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Städte- und Gemeinderäte werden in Zukunft wieder gemeinsam gewählt. Das hat am 20. März 2013 der Landtag mit dem „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ beschlossen.
„Das ist sinnvoll. Die von CDU und FDP in 2007 geschaffene Trennung wird damit wieder aufgehoben.“, so Sven Wolf. „Schließlich tragen die Oberbürgermeisterin und der Stadtrat eine gemeinsame Verantwortung für die Stadt und sollten auch gemeinsam gewählt werden. Bei einer zeitgleichen Wahl beteiligen sich auch mehr Menschen in Remscheid. Damit wird derjenige, der ins Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters gewählt wird, von einer breiteren Mehrheit getragen und für seine Funktion legitimiert.“
Die Amtszeit der Räte wird einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Ab 2020 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig alle 5 Jahre statt.