Vollzug in NRW: Innovativer Jugendarrest und Sicherungsverwahrung mit intensiver Therapie
Der Landtag verabschiedete am 24. April zwei wichtige Justizgesetze der Landesregierung. Sven Wolf dankte den Fraktionen in seiner Plenarrede ausdrücklich für die sehr intensive fachliche Diskussion. Beim Jugendarrestvollzug wurden nach Auswertung der Anhörung Änderungen zwischen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und PIRATEN vereinbart. Bei der Sicherungsverwahrung griffen SPD und GRÜNE Anregungen aus der Anhörung auf.
Mit dem Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges (JAVollzG NRW) setzt Rot-Grün auf eine intensive pädagogische Betreuung der jugendlichen Straftäter während ihrer teilweise sehr kurzen Arrestdauer. Betreuung und Erziehung geht vor Repression. Dafür soll es auch mehr Personal im Jugendarrestvollzug geben.
Mit dem Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung (SVVollzG NRW) setzt NRW auf intensive Therapie für die Straftäter, die ihnen nach der Sicherungsverwahrung einen Anschluss an ein Leben in Freiheit ermöglicht und orientiert sich damit an den Vorgaben der Verfassungshüter in Karlsruhe. Die Regelungen des neuen Gesetzes berücksichtigen das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit. Der Opferschutz wird ausdrücklich festgeschrieben.