Ein gutes Signal aus Karlsruhe für mehr Toleranz!
„Meine erste Reaktion heute Morgen als mich die Nachricht aus Karlsruhe beim Anwaltstag in Düsseldorf erreichte war: Gutes Signal des Bundesverfassungsgerichts“ so der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf
Gute Nachricht aus Karlsruhe. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig.
— svenwolf (@svenwolf) June 6, 2013
„Amüsiert hat mich, als mich die Nachricht bei der Eröffnungsveranstaltung hinter der Bundesjustizministerin erreichte, diese kurz danach sofort das Urteil als Durchbruch lobte. Der CDU-Kollege Dr. Krings, der daneben saß, wird sich wohl nicht so sehr gefreut haben.“
„Wir in NRW wollen schon lange die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und haben schon im Jahre 2010 dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Versorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgte. Zudem hat NRW eine Initiative im Bundesrat eingebracht, der im Januar 2013 einen Vorschlag für das Jahresteuergesetz 2013 zur Gleichstellung vorsah. Das hat der Bundestag mit der schwarz-gelben Mehrheit abgelehnt. Ich teile ausdrücklich die vielen lobenden Worte, die meine Kolleginnen und Kollegen aus NRW für das Urteil gefunden haben.“ so Wolf
Pressemitteilungen
André Stinka: Wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von homosexuellen Paaren beim Ehegattensplitting erklärt André Stinka, Generalsekretär der NRWSPD:
Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen in unserem Land. Die Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP muss ihre Blockadehaltung bei der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern nun endlich aufgeben. Für das politische Miteinander ist es aber kein gutes Zeichen, wenn die Einhaltung von grundgesetzlichen Rechten wiederholt erst durch Urteile aus Karlsruhe zustande kommt. Wir fordern die Regierungsparteien deshalb auf, die Vorgaben nun konsequent umzusetzen. Die steuerrechtliche Gleichstellung kann dabei nur ein Schritt zur Öffnung der Ehe sein.
Happy-End für gleichgeschlechtliche Lebenspartner
Minister Walter-Borjans: Karlsruhe überführt die Bundesregierung der doppelten Täuschung
Das Finanzministerium teilt mit:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Karlsruher Richterspruch ist für die Bundesregierung eine doppelte Watsche. Er beendet nicht nur das unwürdige Spiel von Schwarz-Gelb in Berlin gegen eine konsequente Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht. Er macht zugleich auch Schluss mit der bewussten Täuschung des urkonservativen Wählerpotentials, dem wider besseres Wissen vorgegaukelt wurde, man könne die Gleichstellung verhindern. Man kann auch sagen: Karlsruhe beendet die versuchte Spaltung der Gesellschaft durch CDU/CSU und FDP aus rein wahltaktischen Gründen – zumindest in diesem Punkt.“
Nordrhein-Westfalen befürwortet die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und hat bereits im Jahre 2010 nach dem Regierungswechsel dafür gesorgt, dass im Besoldungs- und Versorgungsrecht eine rückwirkende Gleichstellung erfolgt. Um auch die steuerrechtliche Gleichstellung voranzubringen, hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans das Thema auch im Bundesrat forciert. Mitte Januar 2013 wurde der im Vermittlungsausschuss erarbeitete Kompromiss zu einem Jahressteuergesetz 2013, der dann die steuerliche Gleichstellung enthielt, vom Bundestag abgelehnt. Am 1. März 2013 hat der Bundesrat mit seiner rot-grünen Mehrheit beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Der Richterspruch war mehr als absehbar. Das ist einen Tag nach dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat besonders ärgerlich. Gestern konnte erst mit sechsmonatiger Verzögerung der Weg frei gemacht werden für die Schließung von Steuerschlupflöchern, weil CDU, CSU und FDP den im vergangenen Dezember erzielten Kompromiss einzig und allein an der jetzt in Karlsruhe entschiedenen Gleichstellungsfrage scheitern ließen.
So, wie die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung erst zum Jagen getragen werden musste und jetzt so tut, als sei das schon immer ihr höchstes Streben gewesen, so ist jetzt schon vorhersagbar, dass sie sich ab jetzt als oberste Verfechterin der steuerlichen Gleichstellung feiern lassen wird. Ein weiteres Kapitel Absurdistan in Berlin.“
Gerda Kieninger/Ina Spanier-Oppermann: „Gleichgeschlechtliche Lebenspartner müssen im Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden“
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting erklären
Gerda Kieninger, Sprecherin des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation und Ina Spanier-Oppermann, queerpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten zu lassen. Wichtig dabei ist, dass diese Regelung bereits rückwirkend zum 1. August 2001 in Kraft tritt.
Wir sehen uns bestätigt in unseren Forderungen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden und vom Ehegattensplitting profitieren müssen.
Erneut sind die Blockierer der CDU/CSU-Fraktion von Karlsruhe in Grundsatzfragen des Verfassungsrechtes korrigiert worden.“