13,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW am 22. September zur Bundestagswahl aufgerufen.
Rund 13,2 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Tagen eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und bis zum 35. Tag vor der Wahl, dem 18. August 2013, in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
In dieser Woche (02. bis 06. September) halten die nordrhein-westfälischen Wahlämter die Wählerverzeichnisse für die Bürgerinnen und Bürger während ihrer allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Landeswahlleiterin Helga Block: „Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich spätestens bis Freitag (06. September) mit seiner Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Dann kann noch rechtzeitig eine Nachprüfung und eine Berichtigung erfolgen.“
„Wer an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann die dazu erforderlichen Unterlagen auf Antrag ab sofort erhalten“, so die Landeswahlleiterin. Der Antrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zugelassen. Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden. Bei schriftlichen Anträgen sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und der Antrag an der hierfür vorgesehenen Stelle unterzeichnet werden. Die Briefwahlanträge können im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular (so auch in Remscheid) eingerichtet. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen im Wahlamt den Antragstellerinnen und Antragstellern unmittelbar ausgehändigt. „Es ist praktisch, dass in diesem Fall sofort an Ort und Stelle gewählt werden kann“, erläuterte die Landeswahlleiterin. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Person hierzu bevollmächtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu erteilen. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen, erklärte die Landeswahlleiterin. Die Landeswahlleiterin wies darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nur bis Freitag, den 20. September 2013 beim Wahlamt beantragt werden können.
Weiter Informationen
- Weitere Informationen für Remscheid finden sich hier. Hier kann auch online ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
- Informationen des MIK zur Wahl sind dort zu finden.
Gut zu wissen
Sven Wolf erinnert daran: „Bei der Bundestagswahl haben alle Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis direkt in den Bundestag gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des künftigen Bundestages, also viel wiele Sitze auf jede Partei entfallen und wie groß die künftigen Fraktionen werden .“