Migranten haben künftig in den Kommunen eine stärkere Stimme
Der Landtag beschloss hierzu am Mittwoch Abend das „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden“.
„Die damit vorgelegte Verbesserung der Teilnahme von Migrantinnen und Migranten in kommunalen Gremien – in Remscheid bisher im Integrationsausschuss – bringt mehr Mitwirkung vor Ort, mehr Gehör für die Belange der Betroffenen und eine breitere Beteiligung an den Wahlen“, fasste Sven Wolf zusammen, der zu diesem Tagespunkt für die SPD-Fraktion die Plenarrede hielt.
Die neuen Vorschriften schaffen eine einheitliche Regelung für das Zusammenwirken der gewählten Vertreter mit den Ratsmitgliedern. In den künftig zum Regelmodell erhobenen Integrationsräten können auch Nicht-Ratsmitglieder den Vorsitz übernehmen, der Anteil der gewählten Migrantinnen und Migranten wird gegenüber den entsandten Ratsmitgliedern erhöht. Der Rat kann ferner einen Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Integrationsrat über ihm zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden kann.
„Die Integrationsräte sind das Modell, das sich bewährt hat“, erklärte Sven Wolf. „Auch in Remscheid gab es Stimmen, die aufgrund der Erfahrungen im Integrationsausschuss mehr Rechte und mehr Chancengleichheit gefordert haben. Das Land ist hier der Empfehlung des Landesintegrationsrats gefolgt, einheitliche Bedingungen in allen Städten und Gemeinden zu schaffen.“
Zukünftig werden zudem die Integrationsräte am Tag der Kommunalwahl gewählt. „Damit wird die Wahl des Integrationsrates aufgewertet. Davon versprechen wir uns eine höhere Wahlbeteiligung, wodurch der zukünftige Integrationsrat in Remscheid einen stärkeren Rückhalt bekommt“, so Sven Wolf.
Im Jahr 2010 waren in Remscheid 13.800 Menschen mit Migrationshintergrund aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen. Nun wird dieser Kreis der aktiv Wahlberechtigten erweitert. So sollen künftig auch Deutsche, die noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sein. Genauso wie alle eingebürgerten Deutschen oder deutsche Kinder ausländischer Eltern. Bislang konnten Eingebürgerte nur an der Wahl teilnehmen, wenn der Zeitpunkt der Einbürgerung nicht länger als fünf Jahre zurück lag. „All diese Menschen, die nun das aktive Wahlrecht haben, dürfen ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen und sich auf diese Weise in die kommunalpolitische Diskussion einbringen“, freut sich Wolf. „ Ein wichtiges Signal für eine gemeinsame Gestaltung unseres zukünftigen guten und toleranten Zusammenlebens in Remscheid mit mehr als 120 verschiedenen Nationalitäten. Ich glaube, das vorliegende Gesetz ist ein ganz wichtiger und entscheidender Schritt hin zu einem echten Wahlrecht für Ausländer in Kommunen. Das muss unser gemeinsames Ziel sein.“