Initiative für die rechtliche Gleichstellung beim Adoptionsrecht
Sven Wolf : „Ich begrüße die Initiative der Landesregierung und hoffe, dass in den nächsten Jahren die Debatte ohne Vorurteile weitergeht. Das Ziel der vollen rechtlichen Gleichstellung ist klar formuliert, davon sollten wir nicht abrücken.“
Minister Kutschaty und Ministerin Steffens: Elternqualität ist keine Frage des Geschlechts – Volle Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Paare auch beim Adoptionsrecht
Für eine vollständige rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren sprechen sich Justizminister Thomas Kutschaty und Emanzipationsministerin Barbara Steffens aus. Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Sukzessivadoption. Nach dem Bundestagsbeschluss dürfen homosexuelle Paare zwar künftig ein Kind adoptieren, wenn es zuvor bereits von einem der Partner adoptiert wurde. Ein gemeinsames Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften, wie es für Ehepaare gilt, sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
„Niemand kann ernsthaft behaupten, dass Kinder, die bei einem lesbischen oder schwulen Elternpaar aufwachsen, weniger geliebt werden als andere oder es ihnen deshalb an irgendetwas mangeln würde“, erklärte Minister Kutschaty. „Das sind doch Vorstellungen aus dem düsteren Mittelalter. Das vorliegende Gesetz geht zwar in die richtige Richtung, aber wir verpassen erneut die Chance, homosexuelle Paare vollständig beim Adoptionsrecht gleichzustellen“, so Kutschaty weiter.
„Toleranz ist ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Gesellschaft. Wissenschaftlich ist längst erwiesen, dass Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften genauso gut und behütet aufwachsen können wie in Ehen. Wer eine Gleichstellung trotzdem ablehnt, schürt allein aus einem Bauchgefühl heraus Vorurteile gegen andere anstatt dabei mitzuhelfen, Menschen aus Diskriminierung zu befreien und Respekt vor dem Anderssein zu fördern“, sagte Ministerin Steffens.
Kutschaty und Steffens appellierten deshalb, unverzüglich auf die weitere Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren hinzuarbeiten. Bereits im März 2013 hatte der Bundesrat eine Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gefordert.