Handlungsempfehlungen zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts
Die Arbeit der 2013 eingesetzten Ehrenamtskommission im nordrhein-westfälischen Landtag ist nun beendet. Als Ergebnis legt sie konkrete Handlungsempfehlungen zur Stärkung des Ehrenamtes vor. Ziele der Kommission waren insbesondere die Verbesserung der Rahmenbedingungen für kommunale Mandatsträger und für die Fraktionen in kommunalen Vertretungen.
„Wir wollen das kommunale Ehrenamt stärken“, berichtet Sven Wolf über die heutige Debatte im Kommunalpolitischen Ausschuss des Landtags. „Wir sehen gerade vor Ort in den Räten, Bezirksvertretungen und Ausschüssen, dass es immer schwerer wird Menschen zu finden, die sich für ihre Stadt engagieren. Die Themen werden immer komplexer und eine gründliche Vorbereitung braucht immer mehr Zeit. Das alles neben den Aufgaben für den Job, die Familie oder Studium und Weiterbildung. Gute Zuarbeit sind dabei besonders wichtig.“
Dazu erklären die Mitglieder der Kommission Lisa Steinmann (SPD) und Mario Krüger (GRÜNE): „Als Koalition halten wir Wort und werden das kommunale Ehrenamt weiter stärken. Gleichzeitig würden wir bei der Umsetzung der Empfehlungen eine koalitionsübergreifende Zustimmung begrüßen.“
Lisa Steinmann: „Wir haben intensiv diskutiert und beraten. Herausgekommen ist ein Katalog von Verbesserungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Themenfeldern. So empfehlen wir, die Regelungen zu den Verdienstausfallgrenzen landesweit zu vereinheitlichen, um einen adäquaten Ausgleich der ehrenamtlichen Mandatsträger sicherzustellen. Auch bei der Ausstattung der Fraktionen besteht vielerorts dringender Handlungsbedarf: Hier empfehlen wir eine Überarbeitung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen, die zügig auf den Weg gebracht werden soll. Zudem soll eine einmalige deutliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Kreistagsmitglieder sowie für Mitglieder der Bezirksvertretungen, Landschaftsversammlungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vorgenommen werden. Durch diese Maßnahmen wollen wir die Menschen unterstützen, die durch ihr ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement einen sehr wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten und dafür neben ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen viel Zeit und Arbeit investieren müssen“.
Mario Krüger: „Die Ehrenamtskommission empfiehlt, die Ausstattungen in den einzelnen Fraktionsgeschäftsstellen an die Entwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen und insbesondere die erheblichen Unterschiede im ländlichen Raum abzubauen. Beispielsweise werden den Fraktionen in Mechernich, Kreis Euskirchen (26.677 Einwohner), jährlich 3.045 Euro je Ratsmitglied zur Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstelle zur Verfügung gestellt, in Sprockhövel, Ennepe-Ruhr-Kreis (25.537 Einwohner), demgegenüber nur 60 Euro. Dazu soll der noch aus 1989 stammende Erlass des Innenministeriums ‚Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung‘ aktualisiert werden. Damit sollen die ehrenamtlich tätigen Rats- und Ausschussmitglieder entlastet und die Fraktionsarbeit gestärkt werden. Außerdem wollen wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass für die
Aufwandsentschädigungen die Anrechnungsgrenzen im Rahmen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und anderer Versorgungsregelungen angehoben werden. Dadurch sollen die Anreize zur Teilhabe von Arbeitssuchenden und sogenannten ‚Aufstockern‘ oder aber Unterhaltsberechtigter an ehrenamtlicher kommunalpolitischer Arbeit erhöht werden.“
Zu den Mitgliedern der Kommission gehörten jeweils ein Abgeordneter der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen, Vertreter der kommunalpolitischen Spitzenverbände und der kommunalpolitischen Vereinigungen der im Landtag vertretenen Parteien sowie Mitglieder der Landesregierung in beratender Funktion.