„Vermeintlich sicherer Hafen als Farce entlarvt“
Ich teile die Meinung meiner Kollegin Birgit Sippel, MdEP. Das Safe-Harbor-Abkommen war eine Farce. Die NSA-Enthüllungen haben dies deutlich gemacht und der EuGH hat unsere europäischen Grundrechte gestärkt. Der EuGH hat heute mit seinem Urteil eine wegweisende Entscheidung getroffen und das auf Initiative des österreichischen Facebook-Nutzers Maximilian Schrems.
Schrems hatte in Irland Beschwerde gegen die dort ansässige Tochtergesellschaft von Facebook eingereicht. Nach der NSA-Affäre sah er den Schutz seiner Daten nicht mehr als gewährleistet an. Heute erklärte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen für grundrechtswidrig. Dieses Abkommen der EU-Kommission mit den USA verstößt gegen europäische Grundrechte.
Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, erklärte hierzu: „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz europäischer Grundrechte. Seit Jahren haben wir Sozialdemokraten massive Bedenken an der Grundrechtskonformität von Safe Harbor geäußert, denn der Beschluss erlaubt Firmen die Weitergabe personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA ohne ausreichende Grundrechtsgarantien zu bieten. Die NSA-Enthüllungen haben den vermeintlich sicheren Hafen endgültig als Farce entlarvt.“
Rechtsgrundlage für die Daten-Weitergabe war bisher das sogenannte Safe-Harbor-Regime aus dem Jahr 2000. Der Beschluss erlaubte den Transfer an Firmen wie Google, Facebook und Co., wenn diese eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz eingehen. Birgit Sippel bemängelt, dass dieses Abkommen ein völlig unzureichendes Schutzsystem biete. Den irischen Behörden war nach dem Abkommen bisher untersagt, die Beschwerde von Herrn Schrems überhaupt zu untersuchen.
„Durch die mangelhaft definierten Ausnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit stand Safe Harbor von Anfang an auf tönernen Füßen. Die EU-Richter haben dem nur dem Namen nach sicheren Hafen nun endgültig die Legimitation abgesprochen“, so Birgit Sippel. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil, dass die derzeitigen Regeln generell die Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, deren Daten aus der EU in die USA übermittelt werden, gestattet, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des verfolgten Ziels vorzunehmen und ohne objektive Kriterien vorzusehen, die es ermöglichen, den Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung zu beschränken.
Birgit Sippel fordert nun Konsequenzen für die laufende EU-Datenschutzreform: „Wir müssen die Regeln für den Datentransfer in Drittstaaten noch mal grundlegend unter die Lupe nehmen. Wirtschaftliche Interessen dürfen wie beim aktuellen Safe-Harbor-Regime kein Einfallstor für millionenfachen Grundrechtsbruch sein.“ Zudem fordertBirgit Sippel eine Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden: ¡Die Aufsichtsbehörden sind das Rückgrat des EU-Datenschutzes. Wir müssen ihnen deshalb auch die Werkzeuge geben, einen hohen Schutz der Grundrechte in der EU effektiv durchzusetzen.“
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union