Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig
Zehntausende Menschen wurden in Deutschland wegen des früheren Paragrafen 175 verurteilt – mitunter zu mehrjährigen Haftstrafen.
Zur aktuellen Diskussion um die Aufhebung der Urteile, die nach 1945 erfolgt sind, erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Ich begrüße die klare Botschaft der Justizminister der Länder zur Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexuelle nach 1945. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, da es noch genügend Zeitzeugen gibt, die darüber berichten können. Jetzt, da es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können.
Das ist verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Erst damit lässt sich die perfide Stringenz der Rechtsprechung in den jungen Jahren der Bundesrepublik durchbrechen.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 1957 bestätigt, Homosexualität verstieße gegen das Sittengesetz. Die vollständige Abschaffung der Norm erfolgte erst 1994. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt im März 2014 auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen einen deutlichen Appell an die Landesregierung gerichtet, sich weiter für eine Aufhebung der Urteile einzusetzen und die Geschichte der Verfolgung aufzuarbeiten.