Gute Schule 2020 – NRW unterstützt die Städte bei Schulsanierungen
„NRW ist Bildungsland – deshalb ist es eine richtige Entscheidung, den Gemeinden über den Zeitraum von vier Jahren zwei Milliarden Euro zusätzliche Mittel für die Sanierung von Schulen zur Verfügung zu stellen.“
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat Anfang Juli 2016 angekündigt, das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Unterstützung der Investitionstätigkeit der kommunalen Schulträger aufzulegen. Das Förderprogramm soll in Form von
Kommunalkrediten vollständig über die NRW.BANK abgewickelt werden.
„Der Clou dabei ist, dass die beiden Städte für diese Förderkredite weder Eigenanteile noch Tilgung oder Zins erbringen muss“, so Wolf. Tilgung und Zinsen werden vom Land übernommen, das dafür erforderliche Gesetz ist in Vorbereitung und soll vom Landtag noch vor Ende des Jahres beschlossen werden. Darüber hinaus ist ein Begleiterlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vorgesehen, der Regelungen enthält, die es auch finanzschwachen Kommunen ermöglichen werden, die Kredite in Anspruch nehmen zu können.
„Damit gibt es auch grünes Licht, um in den vier kommenden Jahren Mittel abzurufen.“ Wichtig sei ferner, eine unbürokratische Abwicklung zu ermöglichen. Die Kredite sollen sowohl für die Modernisierung, Sanierung und Investitionen als auch den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Schulen zur Verfügung stehen. „Damit können investive und konsumtive Maßnahmen finanziert werden. Hier bestehen große Nachholbedarfe, die nun angepackt werden können.“ Für jede Kommune soll eine festgelegte Summe für die gesamte Laufzeit des Förderprogramms zur Verfügung gestellt werden. Der Verteilschlüssel wird derzeit erarbeitet und soll die Schülerzahl sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde miteinander verbinden und abbilden.
Wolf: „In diesem Monat werden die Weichen gestellt. Der Landtag wird voraussichtlich im Dezember entscheiden. Wir werden für diese Initiative stimmen, weil sie gut für unsere Städte und gut für unsere Schulen ist.“