Sicherheit verlangt mehr als nur das Wegsperren von Straftätern
„Die Grundidee in dem Gesetzentwurf der Landesregierung, die bereits bei der Änderung des Strafvollzugsgesetzes maßgeblich war und die wir unterstützen, ist von den Experten bei der Öffentlichen Anhörung wohlwollend quotiert worden: die aktivierende Behandlung in den Mittelpunkt zu stellen. Das Behandlungsvollzugskonzept ist dabei darauf ausgerichtet, dass die Gefangenen eine Chance auf Resozialisierung erhalten, indem sie erst einmal Kompetenzen erlernen, um straffrei zu leben.“
Landtag verabschiedet neue Strafvollzugsgesetze
Das Justizministerium teilt mit:
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 5. April 2017 das von der Landesregierung eingebrachte Gesetzespaket zur Änderung der Strafvollzugsgesetze beschlossen. Mit dem Gesetzesbeschluss wird in allen Strafvollzugsgesetzen des Landes ein moderner, aktivierender Behandlungsvollzugs verankert und das Konzept der Landesregierung für mehr Sicherheit und Integration im Strafvollzug umgesetzt.
Justizminister Thomas Kutschaty: „Sicherheit erreichen wir nicht dadurch, dass wir Gefangene wegsperren und auf der Zelle liegen lassen. Wir müssen ihnen Wege aus der Kriminalität aufzeigen und ihre Lebensgewohnheiten ändern. Irgendwann kommt fast jeder Gefangene wieder raus und dann ist er unser Nachbar oder steht mit uns an der Supermarktkasse. In unseren Haftanstalten setzen wir daher auf schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, die Vermittlung sozialer Kompetenz und eine frühzeitige Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Zu einem effektiven Opferschutz gehört es auch, dass verurteilte Straftäter ihren Schaden wieder gutmachen und das begangene Unrecht in der Haft aufarbeiten.
Das Gesetzespaket setzt daneben auch für die innere Sicherheit im Justizvollzug bundesweit neue Standards. Gefangenen, die aus einer Haftanstalt kurzzeitig ausgeführt werden müssen, kann zukünftig als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme eine Fußfessel angelegt werden. Als einziges Bundesland führen wir in unseren Haftanstalten außerdem Fingerabdruckscanner ein, um die Verwendung von Alias-Personalien zu erschweren, und schaffen die gesetzlichen Grundlagen für einen umfassenden Datenaustausch mit den Staatsanwaltschaften und anderen Sicherheitsbehörden.“
Die neuen Vollzugsgesetze flankieren das bereits 2014 beschlossene Programm der Landesregierung zur Modernisierung des Justizvollzugs, mit dem landesweit 2.750 Haftplätze erneuert und modernisiert werden. Es ist das größte Investitions- und Modernisierungsprogramm des Justizvollzugs seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Seit 2010 sind im Justizvollzug 424 neue Stellen geschaffen und mit dem Konzept zur Förderung der Integration von ausländischen Inhaftierten und zur Verbesserung der Sicherheit im Justizvollzug weitere 79 Stellen bereitgestellt worden. Im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen arbeiten heute rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 36 Justizvollzugsanstalten mit etwa 16.000 Gefangenen.