Keine Konzepte, keine Ideen – Landesregierung offenbart schockierende Planlosigkeit bei der Grundsteuer!
Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu erwarten gewesen. Die bisherige Erhebung der Grundsteuer aufgrund völlig veralteter Werte aus dem Jahr 1964 führt mittlerweile zu gravierenden Ungerechtigkeiten bei der Bewertung von Grundvermögen. Auch die politische Debatte um eine Reform der Grundsteuer wird bereits seit vielen Jahrzehnten geführt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht massiv in seinem Urteil kritisiert. Dennoch konnte die Landesregierung keine Aussage darüber machen, wie es nach dem Urteil weitergehen soll.
Im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des nordrhein-westfälischen Landtags fand heute auf Antrag der SPD-Fraktion eine aktuelle Viertelstunde zur anstehenden Reform der Grundsteuer statt. Dabei offenbarte sich auf erschreckende Weise, dass die schwarz-gelbe Landesregierung offenbar überhaupt keine Vorstellungen und Konzepte zur weiteren politischen Vorgehensweise in dieser wichtigen Frage hat.
Dabei drängt die Zeit: Denn das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, innerhalb der eine tragfähige Lösung zur Reform der Grundsteuer vorgelegt werden muss. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Reform zustande kommen, drohen den Kommunen Einnahmeausfälle in Höhe von bundesweit rund 14 Milliarden Euro (NRW: 3,6 Milliarden Euro).
Für die SPD-Landtagsfraktion ist deshalb klar: Die Sicherung der Grundsteuer und ihres aktuellen Aufkommens muss gewahrt bleiben. Bei einer anstehenden Reform dürfen aber auch die Mieter und die normalen Eigenheimbesitzer nicht über Gebühr belastet werden. Die Landesregierung konnte zu diesen wichtigen Fragen heute keine Auskunft geben. Ein regelrechtes Armutszeugnis!