Dienstanweisung ist keine Hilfe für Lehrerinnen und Lehrer beim Datenschutz
Heute treten die neuen Datenschutzbestimmungen, die die EU vorgegeben hat, in Kraft. Grundsätzlich ist das für uns als Kunden und Verbraucher zu begrüßen, da wir mehr Einblick gewinnen, wo welche unserer Daten gespeichert sind. Die Umsetzung stellt aber nicht nur kleinere Unternehmen, Vereine und ehrenamtliche Organisationen vor große Herausforderungen, sondern auch die Schulen.
Denn auch sie müssen garantieren, dass die neue EU-Verordnung umgesetzt wird. „Das Ministerium für Schule und Bildung hat sich hier aber mit einer bloßen Dienstanweisung davongestohlen und schiebt nun die Verantwortung für eine datenschutzgerechte Verarbeitung der personenbezogenen Daten an die Schulleitungen weiter.“ Lehrerinnen und Lehrer sollen zudem eine Richtlinie unterzeichnen, wenn sie ihren privaten Rechner nutzen, um Schülerdaten zu verarbeiten.
„In dieser Sache haben sich bereits der Personalrat der Grundschulen des Oberbergischen Kreises und Personalrat der Grundschulen der Stadt Remscheid an mich gewandt“, so Wolf. „Die SPD-Landtagsfraktion hat am 16. Mai in das Plenum des Landtags einen Antrag eingebracht mit der Forderung an die Landesregierung, hier zügig ein Konzept vorzulegen, um die Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen. Es kann nicht quasi zum Normalfall werden, dass Lehrerinnen und Lehrer auf ihre privaten Rechner zurückgreifen müssen. Lehrerinnen und Lehrer müssen vielmehr mit entsprechenden Dienstrechnern ausgestattet werden und über eine zur Verfügung gestellte Plattform die sensiblen Daten sichern können.“
Antrag der SPD-Landtagsfraktion: MMD17-2560