Landesregierung uneinig bei Abschaffung des § 219a StGB
In der heutigen Sitzung und dem von der SPD-Fraktion erbetenen Bericht zeigte die Landesregierung wiedermal, dass es an einer klaren Linie in der Rechtspolitikit fehlt.
Meine Kollegin Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW erklärte dazu:
„Die heutige Debatte hat gezeigt, dass es erhebliche Differenzen innerhalb der Mitte-Rechtes-Regierung bei der Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gibt.
Der schriftliche Bericht der Landesregierung an den Rechtsausschuss macht deutlich, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Straftat wegen § 219a StGB in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen ist. Das belegt nachdrücklich den dringenden Handlungsbedarf.
Es ist deshalb völlig unverständlich, dass sich die schwarz-gelbe Landesregierung im Bundesrat bei dieser wichtigen und aktuellen Frage nun der Stimme enthalten will. Sie agiert entschlossen unentschlossen – zu wenig, für den Gestaltungsanspruch des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.
Die Position der SPD-Fraktion bleibt unverändert: Wir setzen uns für eine Abschaffung der Vorschrift ein.“
Mit dem politisch hochumstrittenen Straftatbestand geht es um die sogenannte Werbung für Schwangerschaftsabrüche. Diese werden nach § 219a StGB strafrechtlich verfolgt. Nach einer intensiven Debatte in der Öffentlichkeit über spektakuläre Ermittlungen gegen Ärztinnen und Ärzte ist nun Bewegung in die Debatte gekommen. Im Bund wird nunmehr über eine mögliche Abschaffung beraten.