Kommunen und Beschäftigte brauchen Planungssicherheit bei der Schulsozialarbeit!
Erst nach langem Zögern und auch auf Druck der SPD-Landtagsfraktion hat sich die Mitte-Rechts-Landesregierung dazu verpflichtet, die Schulsozialarbeit bis zum Jahr 2020 mit jährlich rund 48 Millionen Euro weiter zu fördern“, berichtet der Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der SPD-Ratsfraktion Sven Wolf. „Es gab jedoch von Seiten der Bezirksregierungen gegenüber den Kommunen keine offiziellen Förderhinweise.“
Nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2018 habe es die Landesregierung versäumt, Klarheit zu schaffen, wie die Gelder für eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit abgerufen werden können, so Wolf. „Die Landesregierung ist dem Befristungsproblem ausgewichen. Erst unmittelbar nachdem die SPD-Landtagsfraktion am 06. Juni 2018 ihren Antrag eingebracht hat, hat der Minister in Richtung der Bezirksregierung Druck gemacht. Das kam in der Debatte zum Antrag am letzten Freitag zur Sprache.“
Aus verschiedenen Kommunen wurde berichtet, dass sich Träger nicht in der Lage sahen, die Beschäftigungsverhältnisse mit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern über den Sommer 2018 hinaus zu verlängern.
„Die Bezirksregierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht “, betont Katharina Keil, Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss „Wir befürchten, dass sich bewährte Kräfte bereits aus unsicheren BUT-Stellen wegbewerben und lieber in unbefristete Stellen wechseln. Die Kommunen, die Träger der Schulsozialarbeit und die Beschäftigten benötigen dringend Planungssicherheit, um bereits jetzt die Weichen für die kommenden Jahre zu stellen. Ansonsten droht das schlimme Szenario, dass gut in den Schulablauf integrierte und bewährte Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter ihre Schulen verlassen und andere Jobs annehmen. Der auf meine Initiative hin eingesetzte Arbeitskreis aller Fraktionen und Gruppen des Rates arbeitet bereits seit letztem Herbst an einer Lösung. Wir werden uns nur mit finanzieller Unterstützung des Landes gemeinsam auf den Weg machen können.“
„In der Landtagsdebatte verwies Minister Laumann auf die Verantwortung der Schulträger. Denen ist aber mit dieser Verschleppung eine Planung erschwert worden,“, meint Sven Wolf. „Die SPD-Landtagsfraktion hatte in den Nachtragshaushaltsberatungen 2017 eine Verpflichtungsermächtigung beantragt, um die Schulsozialarbeit für die ganze Legislaturperiode abzusichern – das aber haben CDU und FDP abgelehnt. Den Schlamassel haben sie den Kommunen eingebrockt.“
„Minister Laumann räumte zwar ein: Mehr Planungssicherheit gäbe es nur, wenn die Schulsozialarbeit nach BuT eine gesetzliche Aufgabe des Landes werde“, berichtet Sven Wolf. „Er zeigte sich aber nicht bereit, sich hierfür einzusetzen. Er sagte, er persönlich glaube, dass man nicht alles in gesetzlichen Aufgaben zementieren müsse. Ich werde mich meiner Landtagsfraktion dafür stark machen, dass wir die Schulsozialarbeit nach BuT verbindlicher finanzieren und verlässlicher für die Familien machen.“