Expertenanhörung ernst nehmen: Individual- und Kommunalverfassungsbeschwerde in der Landesverfassung verankern
Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben heute in ihren Sitzungen beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung in den Landtag einzubringen, mit dem die Individual- und Kommunalverfassungsbeschwerde festgeschrieben werden sollen.
Dazu erklären Lisa Kapteinat (SPD) und Stefan Engstfeld (GRÜNE), rechtspolitische Sprecher ihrer Fraktionen im Landtag NRW:
Lisa Kapteinat: „Beide Klagearten sollten nicht nur einfach-gesetzlich geregelt werden, sondern sollten auch in der Landesverfassung fest verankert werden. Die Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses zur einfach-gesetzlichen Einführung der Individualverfassungsbeschwerde war hier eindeutig. Dieses klare Votum sollten wir ernst nehmen und umsetzen. Ich würde mich freuen, wenn sich auch die Koalitionsfraktionen überzeugen lassen und diesen Weg mitgehen.“
Stefan Engstfeld: „Im Grundgesetz und in mehreren Bundesländern hat die Individualverfassungsbeschwerde Verfassungsrang. Dort gehört sie hin, wenn man es mit den Bürgerrechten ernst meint und zugleich sicherstellen will, dass eine einfache Mehrheit im Parlament nicht mehr ausreicht, um sie wieder abzuschaffen. Alles spricht dafür, so zu verfahren und im gleichen Atemzug die Rolle der Kommunen zu stärken.“