SPD will Straßenausbaubeiträge abschaffen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten
Bisher ist es so: Wenn eine Städtische Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die Stadt die Grundstückseigentümer an den Kosten. Das wollen wir ändern.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf viele Tausende Bürgerinnen und Bürger im Land entlasten. Die Kostenbeteiligung ist nicht nur ein Ärgernis – wenn die Gebührenbescheide kommen, stehen viele Menschen vor existenziellen Problemen. Ihnen wollen wir helfen. Nach unserem Vorschlag übernimmt das Land ihre Kosten. Und es entstehen der Stadt keine zusätzlichen Kosten.
Aktuell: Landtagsabgeordneter Sven Wolf und Fraktionsvorsitzender Dietmar Stark zum Thema
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW wird am nächsten Mittwoch einen Gesetzentwurf in das Plenum einbringen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht.
„Das entlastet besonders Anwohner in Anliegerstraßen. Bei ihnen ist nämlich der Kostenanteil grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen, weil bei den Hauptverkehrsstraßen eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit greift“, so Wolf.
Diese Initiative begrüßt der Radevormwalder SPD-Fraktionsvorsitzende Dietmar Stark ausdrücklich. „Wir haben uns bereits bei den Beratungen zur Erschließung der Bahnstraße nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die betroffenen Anlieger nur geringfügig an den Kosten beteiligt werden. Da dies nicht die notwendige Unterstützung gefunden hat, wurde die Maßnahme von uns abgelehnt“ informiert Stark.
„Nun künftig alle betroffenen Anlieger von den Kosten freizustellen ist eine hervorragende Initiative der SPD-Landtagsfraktion“ äußert sich Stark weiter. „Wir werden dies in unserer Stadt zum Anlass nehmen, zum einen den Antrag zu stellen, dass das weitere Erschließungsverfahren in Sachen Bahnstraße zunächst ausgesetzt wird. Zum anderen werden wir eine Resolution für die Ratssitzung vorbereiten, mit der die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert wird, der SPD-Gesetzesinitiative zuzustimmen und damit alle NRW-Bürger zu entlasten“ kündigt Stark weiter an.
Hintergrund:
Die Straßenausbaubeiträge nach § 8 Abs. 1 und 2 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können.
In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Insgesamt gehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich mit den Straßenausbaukosten um und legen diese per Satzung fest. Einige legen 50% der Kosten auf die Anlieger um, andere sogar 80%.