Hände weg vom Arbeitszeitgesetz!
Die schwarz-gelbe Landesregierung darf das Arbeitszeitgesetz nicht aufweichen. Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Landtag NRW heute in einer Aktuellen Stunde über die Initiative der Landesregierung zur Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes debattiert.
Hierzu erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das Arbeitszeitgesetz ist auch in Zeiten der Digitalisierung ein unverzichtbares Instrument, um die Rechte, die Mitbestimmung und die Zeitsouveränität der Beschäftigten zu stärken. Das Gesetz schützt die Gesundheit der Beschäftigten, indem es die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer von Ruhezeiten und Pausen regelt.
Insbesondere aus Kreisen von CDU und FDP wird jedoch behauptet, das deutsche Arbeitszeitgesetz sei vor dem Hintergrund der Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß und zu unflexibel. Deshalb hat die schwarz-gelbe Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative den Versuch gestartet, das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen. Als zukünftiger Maßstab soll Beschäftigten lediglich die EU-Arbeitszeitrichtlinie dienen. Diese sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Vorgaben zur täglichen Arbeitszeit gibt es darin nicht.
In der Aktuellen Stunde haben wir als SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass wir diesen Vorstoß voll und ganz ablehnen. Die Herausforderungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt müssen so gestaltet werden, dass die Schutzfunktion des Arbeitsrechts erhalten bleibt. Wichtige Bausteine hierfür sind z.B. die Schaffung eines Wahlarbeitszeitgesetzes oder eines Rechtsanspruchs auf Nicht-Erreichbarkeit.“