Überschuldung darf nicht zum dauerhaften Massenphänomen werden
Wir müssen überschuldeten Menschen Hilfe anbieten. Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, um allen Ratsuchenden einen kostenlosen Zugang zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu ermöglichen. Dazu haben wir die Landesregierung mit einem Antrag aufgefordert.
Seit 2014 ist die Überschuldung – gerade von Privatpersonen – kontinuierlich gestiegen. 2018 waren in Remscheid laut Schuldneratlas der Creditreform 14,1 % überschuldet, das ist etwa jeder Siebte, im Remscheider Zentrum sogar noch höher – da ist jeder Fünfte betroffen.
Damit liegen wir leider über vielen anderen Städten, der Durchschnitt liegt bei 10, 04 %. Die sogenannten Big Six der Verschuldungsursachen sind: Arbeitslosigkeit, Trennung, Erkrankung, gescheiterte Selbstständigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung und Armut wegen eines zu geringen Einkommens.
Auffallend ist, dass Beratungsstellen immer mehr auch von Überschuldung aufgrund wachsender Miet- und Wohnkosten berichteten. Zudem sind in mehr als ein Drittel aller Fälle Kinder betroffen. Insbesondere für alleinerziehende Frauen ist das Risiko der Überschuldung hoch.
Dabei sind es in 80% dieser Fälle Schulden von unter 10.000 Euro. Da wäre eine gute fachkompetente Beratung, die möglichst früh stattfindet, dringend erforderlich, damit es gar nicht erst soweit kommt. Bei Wartezeiten von mehreren Monaten kann man nicht verhindern, dass Menschen weiter in die Schuldenspirale hineingeraten. Wir müssen schnelle Hilfe ermöglichen und auch die Hürden, in eine Beratung zu gehen, so gering wie möglich halten.
Wir haben gute Beratungsstellen sowohl bei der Schuldner- wie auch bei der Verbraucherinsolvenzberatung, aber sinnvoll wäre, das strukturell zu koordinieren – sozusagen Beratung aus einer Hand. Jetzt gibt es eine Zuständigkeitsüberlagerung von Land und Stadt und eine unübersichtliche Finanzierungsstruktur von Bund, Land, Kommunen und Sparkassenfonds. Eine Trennung von Kompetenzen ist nicht hilfreich für den Beratungsalltag. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag über Finanzierungskonzepte anderer Länder zu berichten und ein sinnvolles Konzept zu entwickeln. Zudem müssen wir mehr auf außergerichtliche Einigungen setzen – auch bei öffentlichen Gläubigern wie Finanzamt oder Arbeitsagenturen.