Verbesserung der Sicherheit in Justizvollzugsanstalten
Das Gesetz wurde im Jahr 2009 vom Landtag beschlossen und hat sich bewährt. Die Grundlage sollte daher auch über den 31. Dezember 2016 hinaus bis zum Jahr 2018 verlängert werden.
06.10.2016
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Sicherheit in Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/12434 – zweite Lesung