Justizminister Kutschaty: Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner
Zur Eröffnung des 19. Deutscher Familiengerichtstag in Brühl hat sich Justizminister Thomas Kutschaty dafür ausgesprochen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern die Eheschließung zu ermöglichen.
Zur Eröffnung des 19. Deutschen Familiengerichtstags verwies der Minister heute (Mittwoch, 14. September 2011) in Brühl auf einen zurzeit dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf, der eine Ergänzung des Paragraphen 1353 BGB dahingehend vorsieht, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten, so die Begründung des Entwurfs.
„Diese rechtspolitische Zielsetzung wird von mir – und da spreche ich auch für die nordrhein-westfälische Landesregierung – geteilt und unterstützt“, betonte der Minister in Brühl. „Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2010 haben wir uns eindeutig dahingehend positioniert, dass wir uns auf Bundesebene für die Öffnung der Ehe einsetzen werden.“
Das Bundesverfassungsgericht lege die derzeitige grundgesetzliche Regelung allerdings dahingehend aus, dass zum Begriff der Ehe das Merkmal der Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner gehöre. „Jeder Versuch, die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner durch einfaches Bundesrecht zu öffnen, ist deshalb mit einem verfassungsrechtlichen Risiko verbunden. Der sicherere Weg ist der einer Änderung der Verfassung.“
Quelle: jm.nrw.de