NRW macht seine Hausaufgaben
„Insgesamt eine gute und sachliche Anhörung zu diesem schwierigen Thema. Besonders die Elemente der opferbezogenen Vollstreckung im NRW Entwurf wurden gelobt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber mit seinen ’sieben Geboten‘ schwierige Hausaufgaben aufgegeben“, resümiert Sven Wolf. Alles in allem wurde der Gesetzesentwurf der rot-grünen Landesregierung von den Experten positiv aufgenommen und gelobt.
Am 20. Februar 2013 berieten externe Sachverständige und der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den rot-grünen Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Seit dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 muss der Vollzug der Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis zum 31. Mai 2013 neu geregelt werden.
Das Ziel dürfe nicht die soziale Exklusion, sondern müsse die soziale Inklusion sein, machte Claudia Gelber als Vertreterin des Landesvollzugsbeauftragten NRW deutlich. Wichtig sei, dass das „Abstandsgebot“ eingehalten werde. Demnach muss sich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von der der Strafhaft deutlich unterscheiden, wie das Bundesverfassungsgericht fordert.