Dienstag im Leibniz-Gymnasium: Grundrechte und Menschenrechte
„Eine Unterrichtsstunde zum Thema Grundrechte und Menschenrechte. Das ist mal eine Abwechslung“, so der Remscheider Landtagsabgeordnete Sven Wolf. „Auf Einladung des Leibniz-Gymnasiums durfte ich am Dienstag ein Stunde zum Thema Grundrechte gestalten.“
Die Klasse war durch ihren Lehrer Florian Reuters prima vorbereitet und hat mich bereits im Vorfeld mit kniffeligen Fragen gelöchert. Zur Vorbereitung habe ich dann sicherheitshalber einmal einen Blick in meine Lehrbücher von der Uni geworfen, um die Fragen auch richtig beantworten zu können.
Warum gibt es Menschenrechte und Bürgerrechte im Grundgesetz?
Keine leichte Frage, auf die es auch keine leichte Antwort gab. Das Grundgesetz unterscheidet nämlich zwischen Jedermannsrechten, die keine Eingrenzung in persönlicher Hinsicht enthalten. Wie Art. 2 (Allgemeine Persönlichkeitsrecht wie die freie Entfaltung der Person oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) oder Art. 14 (Eigentum). Daneben gibt es aber auch ausdrücklich Deutschenrechte in unserer Verfassung wie Art. 8 (Versammlungsfreiheit) oder Art. 9 (Vereinigungsfreiheit).
Eine Unterscheidung, die nicht nur von vielen Staats- und Verfassungsrechtlern, sondern auch von den Schülerinnen und Schülern kritisch gesehen wurde. In der Praxis heißt das aber nicht, dass Ausländer sich nicht auch auf die diese Grundrechte berufen dürfen, denn viele Grundrechte enthalten im Kern den Gedanken der Menschenwürde nach Art. 1, der für alle Menschen in unserem Land gilt. Daneben gibt es aber auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) z.B. ein Recht auf Versammlungsfreiheit.
Strafe für Verletzung der Menschenrechte?
Bei dieser Frage waren wir dann schon direkt bei der internationalen Politik und dem Völkerrecht, das sich nach dem Ende des kalten Krieges deutlich weiter entwickelt hat. Ein sichtbares Zeichen hierfür ist der Internationale Strafgerichtshof, der seit 2002 seiner Arbeit in Den Haag nachgeht. Dazu habe ich einige aktuelle Fälle geschildert, wie die Verurteilung der kongolesischen Armeeführers Thomas Lubange der Kindersoldaten in den Krieg schickte, die nicht älter waren als die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse.
Daneben gibt es auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der sich um die Menschenrechtsverletzungen in Europa kümmert. Auch hier habe ich einen Fall vorgetragen der im Jahr 2003 sich in Frankfurt ereignete: die Entführung und Ermordung eines elfjährigen Bankierssohns. Der Entführer wurde gefasst, wollte aber das Versteck seines Opfers nicht preisgeben. Der Polizeivizepräsident sah sich in einer ausweglosen Situation und ließ dem Täter mit Gewalt drohen. Diese sagte sodann aus. Nach Urteil des Gerichtshofs war diese Drohung mit einer Misshandlung durch die Polizei ein Verstoß gegen die Menschenrechte und eine unmenschliche Handlung nach Art. 3 der EMRK.
Was meinen Sie zur großen Koalition?
Aber auch die aktuelle Politik kam nicht zu kurz. Den Schülerinnen und Schülern brannte natürlich die Frage nach meiner Meinung zur großen Koalition unter den Nägeln. Das war eine gute Gelegenheit, der Klasse meine Wahlunterlagen für die Mitgliederbefragung zu zeigen und zu erklären, warum ich mit ‚Ja‘ stimmen werde. Besonders zum Thema Rente mit 63 Jahren nach 45 Jahren im Beruf, gab es viele gute Beispiele der Schülerinnen und Schüler, wer bestimmt nicht mit 67 Jahren noch arbeiten sollte wie Feuerwehrleute, Altenpflegerinnen oder Polizisten.
An dieser Stelle nochmals Dank an Herrn Reuters und die 8. Klasse des Leibniz, die mir mit ihren Fragen und der interessierten Art eine abwechslungsreiche Stunde bescherten.