Dienstrecht: Starkes Signal an die Beschäftigten im Justizbereich
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Reformen zum Dienstrecht beschlossen. „Von unserer Reform profitieren auch die Beamtinnen und Beamten im Justizbereich.“
Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Nach vielen Jahren beenden wir eine jahrelange Ungleichbehandlung. Die Beamtinnen und Beamten in den Justizvollzugseinrichtungen unseres Landes erhalten künftig Gefahrenzulagen in gleicher Höhe wie bei Polizei und Feuerwehr. Wir werden die sogenannte ,Gitterzulage‘ daran angleichen und auf 130 Euro im Monat erhöhen. In Summe bedeutet dies bei 25 Jahren im Dienst rund 7.500 Euro mehr. Künftig gelten überall die gleichen Regeln für die Gefahrenzulagen. Die Zulage gibt es künftig erst nach den ersten zwei Jahren im Dienst. Dabei wird aber Bestandsschutz gewährt.“
Als eine weitere Maßnahme haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Kleidergeld für Justizbeschäftigte auf 35 Euro pro Monat anzuheben. „Die Kolleginnen und Kollegen im Strafvollzug oder als Wachtmeister bei Gericht kaufen sich ihre Uniformen selbst. Eine Anhebung der Pauschale an die Preisentwicklung war bereits seit langem überfällig“, erklärt Wolf die Maßnahme.
„Von den Änderungen für alle Besoldungsbereiche, wie der Abschaffung der niedrigsten Besoldungsstufen mit A3 und A4 und der Wiedereinführung der Jubiläumszulagen, profitieren auch Vollzug und Justiz. Mit den weiteren Maßnahmen zeigen wir nochmals unsere besondere Wertschätzung für die gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.“