Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses: „Ausschuss lässt sich vom Bundesamt nicht erpressen“
Zu einem erneuten Eklat mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist es in der 45. Öffentlichen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses NRW gekommen. In der Sitzung war als erste Zeugin die Abteilungsleiterin Rechtsterrorismus/-extremismus des BfV, Frau Dinchen Franziska Büddefeld, geladen. Das BfV verweigerte kurzfristig eine öffentliche Aussage der Zeugin.
„Dazu erklären der Vorsitzende, Sven Wolf (SPD), und die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, Heiko Hendriks (CDU), Andreas Kossiski (SPD), Verena Schäffer (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Joachim Stamp (FDP) und Birgit Rydlewski (PIRATEN):
Dem Untersuchungsausschuss NSU des Landtags Nordrhein-Westfalen ist die öffentliche Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen besonders wichtig. Wir sind auf diesen Nötigungsversuch des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht eingegangen. Wir werden die Zeugin öffentlich vernehmen oder gar nicht!
Dieser Vorgang ist mit Sicherheit der absolute Höhepunkt in der Reihe der bisherigen Verweigerungen, die wir vom Bundesamt für Verfassungsschutz in der Zusammenarbeit mit unserem Untersuchungsausschuss erlebt haben. Diese unsägliche Missachtung der Rechte unseres Parlaments ist inakzeptabel.
Die Begründung des BfV, dass die Zeugin schutzbedürftig sei, erschließt sich im Gegensatz zu anderen Zeugen dem Ausschuss nicht. Wer für das BfV öffentlich Ausstellungen eröffnet und im Internet leicht recherchierbar ist, muss auch vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss öffentlich aussagen.
Weiter Berichterstattung findet sich auch hier: http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nsu-untersuchungsausschuss-118.html
Herausgeberin: Die Präsidentin des Landtags, Redaktion: Wibke Busch, Pressesprecherin, Fotos: Daniel Behmenburg