Vorsorgen für den Fall der Fälle – viele holten sich Tipps und Anregungen bei der Diskussion
Rund 50 Gäste waren trotz plötzlichen Schneefalls in Remscheid und noch vor dem Ende in der „jecken Zeit“ am Dienstag zu unserer Veranstaltung in die Zentralbibliothek gekommen, um sich über alles Wissenswerte zum Betreuungsrecht zu informieren.
Viele Fragen waren zu beantworten: zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Manche begannen erst, sich hierüber Gedanken zu machen, andere wollten sich vergewissern, dass auch an alles gedacht war.
Gleich zu Beginn räumte der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, mit einem verbreiteten Irrtum auf: Ehepartner oder verpartnerte Lebensgefährten werden nicht automatisch gegenseitig Betreuer. Auch hier muss vorgesorgt werden. Ein Ehegattenvertretungsrecht halte er aber für sinnvoll, erklärte der Justizminister. Mit der Eheschließung habe man schließlich bereits sein besonderes Vertrauen in den Partner oder die Partnerin ausgedrückt.
In seinem Impulsreferat schlug der Minister den Bogen von den formalen Anforderungen über den Auswahlprozess eines Betreuers bis zur institutionellen Aufsicht über die Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen. Ob Generalvollmacht oder mehrere separate Vollmachten, ob Entscheidung durch einen Einzelnen oder in Gemeinsamkeit – hier sind die Gegebenheiten im Einzelfall ausschlaggebend.
Entscheidend sei, dass eine „Vollmacht“ auch die volle Macht bedeute und man sich hier eine wirkliche Vertrauensperson auswählen sollte. Notar Schmitz-Vornmoor riet dazu, insbesondere bei Regelungen zu Immobilien die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Bei Banken und Sparkassen gebe es immer wieder Nachfragen, so dass man hier die Vollmacht auch direkt vorab bei der jeweiligen Hausbank einrichten sollte. Auf jeden Fall sollte vorher ein Gespräch mit dem Bevollmächtigten geführt werden, um zu klären, ob er oder sie auch bereit ist, die Vertretung zu übernehmen.
Daneben sei es möglich, bei der gerichtlichen Betreuung sich vorher einen Betreuer auszusuchen und in einer Betreuungsverfügung festzulegen. Diese wird dann im Fall der Fälle vom Gericht herangezogen und der vorgeschlagene Betreuer ernannt.
Daneben gebe es auch die Möglichkeit, bei medizinischen Fragen vorzusorgen und Regelungen in einer Patientenverfügung festzuhalten. Dabei rieten die mitdusktierenden Juristen aber auf jeden Fall dazu, vorher das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu führen, da es hier immer wieder neue medizinische Entwicklung gebe, die bedacht werden müssen. Außerdem sei es ratsam, diese Patientenverfügung nach einigen Jahren nochmal neu zu überdenken und vielleicht wieder anzupassen.
Bei den vielen Zuhörerbeiträgen war der Übergang in die Diskussion fließend. Die vielen rechtlichen Einzelfragen der Zuhörenden beantworteten die Experten auf dem Podium – Stefan Baake vom Betreuungsverein der AWO und der Remscheider Notar Andreas Schmitz-Vornmoor gern. In der Diskussion standen Fragen wie: Wer ist in der Nähe, wer ist selbst noch fit, um eine Betreuung übernehmen zu können? Welche Unterstützung kann ein Betreuungsverein bieten? Wo ist notarieller Rat zweckvoll? im Mittelpunkt.
Broschüren und Informationsmaterial hatten alle Beteiligten mitgebracht.
Die Informationsbroschüre des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erhält man über den folgenden Link Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht
Weiterführende Informationen und Experten:
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zum Betreuungsrecht
Betreuungsverein Remscheid (AWO)
Notar Andreas Schmitz-Vornmoor