Warnhinweise ernst nehmen – Landesregierung darf kein verfassungswidriges Polizeigesetz im Eiltempo durchpeitschen!
Am Donnerstag wurde im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags eine umfangreiche Anhörung zur Novellierung des Polizeigesetzes durchgeführt.
Dazu erklärte Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die heutige Anhörung hat noch einmal verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung insbesondere im Hinblick auf den neuen Begriff der ,drohenden Gefahr‘ und die Ausdehnung der Möglichkeiten zur präventiven Ingewahrsamnahme großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Deshalb darf dieser Gesetzentwurf auch nicht im Eiltempo durch den Landtag gepeitscht werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Beratung und einer verfassungskonformen Anpassung. Wir fordern Innenminister Herbert Reul dazu auf, die entsprechenden Ergebnisse der heutigen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss nicht zu ignorieren.
Unsere Polizei braucht ein Polizeigesetz, das die Sicherheit in unserem Land erhöht und nicht Unsicherheit schafft! Wenn im Innenausschuss des Landtags renommierte Sachverständige die Auffassung vertreten, dass der Gesetzentwurf von Innenminister Reul verfassungswidrig ist, müssen wir diese Warnhinweise unbedingt ernst nehmen! Wir dürfen unsere Polizeibeamtinnen und – beamte nicht mit einem Gesetz auf Streife schicken, das gegen Grundprinzipien unserer Verfassung verstößt. Denn das schafft nur Unsicherheit, für die die Polizeibeamten letztendlich ihren Kopf hinhalten müssen.
Die SPD-Fraktion ist bereit, alles mitzutragen, was die Sicherheit erhöht und unsere Verfassung achtet. Deshalb appellieren wir an Innenminister Reul, unser Gesprächsangebot anzunehmen. Wir arbeiten gerne an einem guten und mit unserer Rechtsordnung im Einklang stehenden Polizeigesetz mit.“